Die Zulassung von Stevia_mit_Blaettern_Zuckerloeffel und chemischer Aufbau

EU-Zulassung für Stevia-Süßstoff

Das Süßungsmittel aus der Stevia Pflanze, die so genannten Steviolglykoside (E960) hat die Europäische Kommission erst am 11. November 2011 als neue Süßstoffe zugelassen. Rechtmäßig in den Handel gekommen sind sie jedoch fast einen Monat später am 2. Dezember 2011. Die EU-Verordnung Nr. 1131/2011 der Kommission legt die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit ihren Verwendungsbedingungen fest.

Bis eine Zulassung der Süßstoffe erreicht wurde, hat es über 20 Jahre gedauert. Das lag vor allem an den Debatten über die Sicherheit von Stevia. Neben der Süßstoffindustrie wurden auch die Zuckerlobby und die EU-Kommission verdächtigt, die Zulassung von Stevia verhindern zu wollen.

Stevia Süßungsmittel sind jetzt auch in Europa zugelassen.
efsa-European-Food-Safety-Authority

Da Süßstoffe im Lebensmittelgesetz als so genannte Lebensmittelzusatzstoffe deklariert sind, müssen sie eine strenge Untersuchung durchlaufen, die den Stoff auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüfen. Bei diesen Untersuchungen spielt es auch keine Rolle, ob es sich bei dem Zusatzstoff um einen natürlichen oder künstlich hergestellten Süßstoff handelt. Solange ein Lebensmittelzusatzstoff keinen Nutzen für den Verbraucher hat, wird es auch nicht als solches zugelassen.

Gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviolglykoside

Das Süßungsmittel aus der Stevia Pflanze, die so genannten Steviolglykoside (E960) hat die Europäische Kommission erst am 11. November 2011 als neue Süßstoffe zugelassen. Rechtmäßig in den Handel gekommen sind sie jedoch fast einen Monat später am 2. Dezember 2011. Die EU-Verordnung Nr. 1131/2011 der Kommission legt die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit ihren Verwendungsbedingungen fest.

Bis eine Zulassung der Süßstoffe erreicht wurde, hat es über 20 Jahre gedauert. Das lag vor allem an den Debatten über die Sicherheit von Stevia. Neben der Süßstoffindustrie wurden auch die Zuckerlobby und die EU-Kommission verdächtigt, die Zulassung von Stevia verhindern zu wollen.

Maximal Tageshöchstdosis (ADI-Wert)

Für Steviolglykoside wurde ein ADI-Wert (Tageshöchstdosis) von etwa 0-4 mg Steviol-Äquivalente pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Rechnet man diesen Wert auf Steviolglykoside um, erhält man abhängig von der Zusammensetzung eine Menge von etwa 12 mg/kg Körpergewicht.

Zugelassene Höchstmengen

Über die vermutete tägliche Verzehrmenge von Steviolglykosiden durch die Verbraucher hat die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) am 26. Januar 2011 ein neues Gutachten veröffentlicht. Bei bestimmten Lebensmittelgruppen (z.B. Desserts, Schokolade, Limonaden etc.) wurden diverse Untersuchungen durchgeführt. Beantragte Einsatzmengen für Steviolglykoside in Lebensmitteln waren Basis der neueren Berechnungen.

Die Zulassung von Stevia Extrakt – Steviolglykosiden in der EU.